Hitze und UV: Was Betriebe ab UV-Index 3 tun müssen – und was die BG BAU dazuzahlt
Sonnenschutz ist keine Frage der Fürsorge, sondern des Arbeitsschutzgesetzes. Von März bis Oktober gehört der UV-Index in die Baustellenplanung. Die BG BAU fördert Kühlwesten, UV-Shirts und Brillen mit festen Beträgen.
- Ab UV-Index 3 – an klaren Tagen schon im April – sind Schutzmaßnahmen Pflicht: technisch (Schatten), organisatorisch (Arbeitszeiten, Pausen, Trinkwasser), persönlich (Kleidung, Kopfbedeckung, Lichtschutzfaktor 30 bis 50).
- Weißer Hautkrebs durch UV-Strahlung ist anerkannte Berufskrankheit; Sonnenschutzmittel ist persönliche Schutzausrüstung und vom Arbeitgeber zu stellen.
- Die BG BAU fördert Sonnenschutzmaßnahmen über ihre Arbeitsschutzprämien.
Landschaftsgärtner arbeiten dort, wo die Sonne hinkommt. Weißer Hautkrebs durch UV-Strahlung ist im Bau und in den grünen Berufen eine anerkannte Berufskrankheit, Hitzeerkrankungen kommen jeden Sommer dazu. Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten davor zu schützen – nicht freiwillig, sondern als Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Ab UV-Index 3 wird es Pflicht
Die BG BAU empfiehlt, den UV-Index von März bis Oktober zu beobachten. Ab einem Wert von 3 sind Schutzmaßnahmen erforderlich – und der Wert wird an einem klaren Tag in Deutschland bereits im April überschritten. Die Rangfolge der Maßnahmen ist dieselbe wie im gesamten Arbeitsschutz: technisch vor organisatorisch vor persönlich.
- Technisch: Schatten schaffen – Sonnensegel, Pavillons, Arbeit im Schatten von Gebäuden und Bäumen planen.
- Organisatorisch: Arbeitszeiten anpassen – früher beginnen, die Mittagsstunden für Arbeiten im Schatten oder in der Halle nutzen, Pausen im Schatten, Trinkwasser bereitstellen. Nach Arbeitsstättenverordnung gilt: Auf Baustellen muss Trinkwasser oder ein alkoholfreies Getränk verfügbar sein.
- Persönlich: UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung mit Krempe und Nackenschutz, Sonnenbrille und Sonnenschutzmittel mit mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50. Diese Ausrüstung ist persönliche Schutzausrüstung und vom Arbeitgeber zu stellen – Creme eingeschlossen.
Hitze: die unterschätzte Gefahr
Hitzeerschöpfung kündigt sich an – Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Krämpfe –, wird aber auf Baustellen häufig ignoriert, weil der Kollege „nur ein bisschen blass” ist. Ein Hitzschlag ist ein Notfall. Betriebe sollten ihre Vorarbeiter darin schulen, die Zeichen zu erkennen, und eine klare Regel haben: Bei Symptomen raus aus der Sonne, kühlen, trinken, im Zweifel den Notruf wählen.
Vier Dinge für die Sommerplanung
- Den UV-Index in die Tagesplanung aufnehmen – die Wetter-Apps zeigen ihn an.
- Arbeitszeiten für Juli und August im Team besprechen: Frühstart, lange Mittagspause, früher Feierabend.
- Die PSA-Liste um Hut, UV-Shirt, Brille und Creme erweitern und die BG-BAU-Prämie beantragen.
- Unterweisung dokumentieren – sie ist Teil der Gefährdungsbeurteilung und im Fall eines Unfalls das erste, was geprüft wird.
Quellen
- BG BAU: UV-Strahlung und Hitze – Schutzmaßnahmen (Arbeitgeberpflichten nach § 3 ArbSchG, UV-Index ab 3, PSA) – www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-strahlung-hitze
- BG BAU: Sonne und Hitze – Mit diesen Maßnahmen verhindern Sie hitzebedingte Erkrankungen am Arbeitsplatz – www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-strahlung-hitze/sonn...
- Handwerksblatt: Sommer auf der Baustelle – BG BAU fördert Sonnenschutz (Arbeitsschutzprämien: 50 % bis 100 Euro je Kühlweste, 30 Euro je UV-Schutz-Funktionsshirt, 20 Euro je UV-Schutzbrille) – www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/sommer-auf-der-baustelle-bg-ba...
- Bauwirtschaft Hessen: Arbeitsschutz – Sonne und Hitze auf der Baustelle – bauwirtschaft-hessen.de/arbeitsschutz-sonne-und-hitze-auf-der-baustelle/
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