Über 80 Landkreise verbieten die Wasserentnahme – was das für Pflanzungen und Pflege bedeutet

Der Sommer 2026 hat Böden und Flüsse ausgetrocknet. Landkreise von Baden-Württemberg bis Brandenburg untersagen die Entnahme aus Bächen und Flüssen, teils bis Oktober. Für GaLaBau-Betriebe wird Bewässerung damit zur Planungs- und Haftungsfrage.

Landschaftsgärtner bewässert junge Bäume mit einem Wasserfass auf dem Anhänger, ausgedörrter Rasen im Hintergrund
Wasser aus dem Fass statt aus dem Bach: In mehr als 80 Landkreisen gelten im Sommer 2026 Entnahmeverbote. Symbolbild
Kurz gesagt
  • Mehr als 80 Landkreise, Städte und Versorger haben Mitte August Entnahmeverbote oder Auflagen erlassen – von Böblingen bis Potsdam-Mittelmark, teils bis Ende November.
  • Bußgelder bis 10.000 Euro in Baden-Württemberg, Köln nennt bis zu 50.000 Euro; ausgenommen sind meist Gießkanne, Regentonne und Tropfbewässerung im Wurzelbereich.
  • Für Betriebe zählt die Allgemeinverfügung des jeweiligen Kreises – und die Fertigstellungspflege muss trotzdem geleistet werden.

Wer in diesem Sommer eine Pflanzung fertiggestellt hat, kennt das Problem: Die Fertigstellungspflege verlangt Wasser, und Wasser ist knapp. Nach Wochen ohne flächigen Regen und mit anhaltend hohen Temperaturen haben mehr als 80 Landkreise, Städte und Wasserversorger die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verboten, Bewässerungsauflagen erlassen oder zum Sparen aufgerufen.

Wo was gilt

Die Regelungen unterscheiden sich von Kreis zu Kreis. Einige Beispiele mit Stand Mitte August:

  • Baden-Württemberg: Böblingen verbietet die Entnahme aus Bächen und Flüssen für Garten- und Feldbewässerung vom 1. Juni bis 30. September. Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Zollernalbkreis und Esslingen gelten ebenfalls bis Ende September; Biberach, Bodenseekreis, Rottweil und Ravensburg bis Ende August.
  • Nordrhein-Westfalen: Die Bezirksregierung Arnsberg hat Entnahmeverbote für Ruhr, Lenne und Sieg erlassen, die voraussichtlich bis zum 30. November gelten.
  • Bayern: Passau und Kitzingen bis 31. August.
  • Brandenburg: Potsdam-Mittelmark, Potsdam, Havelland und Brandenburg an der Havel bis Ende September beziehungsweise Anfang Oktober.

Verstöße kosten: In Baden-Württemberg sind Bußgelder bis 10.000 Euro vorgesehen, Köln nennt bis zu 50.000 Euro. Ausgenommen sind in der Regel das Tränken von Vieh, das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer, die Bewässerung aus der Regentonne und Tropfbewässerung im Wurzelbereich.

Für BetriebeMaßgeblich ist die Allgemeinverfügung des jeweiligen Landkreises – sie steht auf dessen Website und ändert sich im Sommer mehrfach. Wer Wasser aus Oberflächengewässern nutzt, braucht ohnehin eine wasserrechtliche Erlaubnis; das Entnahmeverbot setzt sie für die Dauer der Trockenheit außer Kraft. Trinkwasser aus dem Netz ist von den Verboten meist nicht erfasst, aber teuer und teils mit Auflagen belegt.

Was das für Pflanzungen heißt

Die Fertigstellungspflege ist Vertragsbestandteil. Kann sie wegen eines Entnahmeverbots nicht wie geplant erfolgen, muss der Betrieb das dokumentieren, den Auftraggeber informieren und Alternativen vorschlagen – Wasserfass, Tankwagen, Bewässerungssäcke, Tropfbewässerung. Wer schweigt und im Herbst tote Bäume abliefert, trägt das Risiko.

Drei Konsequenzen für die nächste Saison

  1. Pflanzzeit verschieben. Herbstpflanzungen kommen mit den Winterniederschlägen an, Frühjahrspflanzungen laufen in den Sommer. Wo möglich, gehört die Pflanzung in den Oktober.
  2. Wasser einplanen wie Material. Bewässerungssäcke, Zisternen, Tropfschläuche und der Tankwagen sind Positionen im Angebot – nicht Kulanz.
  3. Arten wechseln. Die Zukunftsbaum-Listen von GALK und BdB nennen Arten, die Trockenheit vertragen. Wer sie pflanzt, gießt weniger und haftet seltener.

Der Sommer 2026 ist nicht der letzte trockene. Betriebe, die Bewässerung als Teil der Bauleistung begreifen, verkaufen sie – und werden nicht von ihr überrascht.

Quellen

  1. t-online: Wasserentnahme-Verbot ausgeweitet – Welche Landkreise betroffen sind, Stand 14. August 2026 (über 80 Landkreise, Städte und Wasserversorger; Zeiträume je Region; Bußgelder bis 10.000 Euro in Baden-Württemberg, bis 50.000 Euro in Köln; Ausnahmen) – www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_101387108/wasserentnahme-ver...
  2. agrarheute: Hitze verursacht Wassernotstand – Diese Landkreise verbieten Landwirten zu bewässern (Bezirksregierung Arnsberg: Verbote für Ruhr, Lenne und Sieg bis 30. November 2026) – www.agrarheute.com/management/hitze-verursacht-wassernotstand-diese-l...
  3. t-online: Trockenheit – Landkreise verbieten Wasserentnahme aus Flüssen und Gewässern (Böblingen: 1. Juni bis 30. September 2026) – www.t-online.de/heim-garten/garten/gartenarbeit/id_100790026/trockenh...

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