Krankenstand: 5,3 Prozent im ersten Halbjahr – und was die Langzeitfälle für Betriebe bedeuten

Die DAK meldet einen leichten Rückgang, psychische Erkrankungen liegen erstmals vorn. Für körperlich arbeitende Betriebe bleibt das Muskel-Skelett-System das Thema: Ausfälle sind selten, aber lang. Was Betriebe beim Wiedereinstieg tun müssen – und was sie vorher tun können.

Landschaftsgärtner hebt mit einem Vakuum-Hebegerät eine Großformatplatte, Kollege führt sie
Ein Vakuumheber kostet weniger als drei Wochen Ausfall eines Facharbeiters. Symbolbild
Kurz gesagt
  • DAK: Krankenstand 5,3 Prozent im ersten Halbjahr 2026 (Vorjahr 5,4), 9,7 Tage je Fall; psychische Erkrankungen erstmals vorn (plus 9 Prozent), Atemwege minus 21 Prozent.
  • Landschaftsgärtner sind seltener krank, aber länger: Muskel-Skelett-Erkrankungen bleiben die Ursache Nummer eins der Branche.
  • Ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr ist das betriebliche Eingliederungsmanagement Pflicht (§ 167 SGB IX); Vakuumheber und Rotation sind billiger als drei Wochen Ausfall.

Der Krankenstand der DAK-Versicherten lag im ersten Halbjahr 2026 bei 5,3 Prozent – ein Zehntel weniger als im Vorjahreszeitraum, aber weiter auf hohem Niveau. Die durchschnittliche Dauer je Fall stieg leicht auf 9,7 Tage. Erstmals sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für Fehltage, mit einem Plus von 9 Prozent; Atemwegserkrankungen gingen nach dem starken Winter des Vorjahres um 21 Prozent zurück. Muskel-Skelett-Erkrankungen bleiben auf Platz drei – und für den GaLaBau auf Platz eins.

Warum die Branche anders krank ist

Landschaftsgärtner sind seltener krank als der Durchschnitt und länger. Wer draußen arbeitet, hat weniger Infekte; wer täglich Pflaster hebt, Bordsteine setzt und Rüttelplatten führt, hat mit 45 einen Rücken, der drei Wochen Ausfall am Stück produziert. DAK-Vorstandschef Andreas Storm sieht den Handlungsbedarf genau dort: bei der großen Zahl der Langzeiterkrankungen mit vielen Fehltagen.

Für den Betrieb ist der Langzeitfall der teure Fall. Sechs Wochen Entgeltfortzahlung, in dieser Zeit eine Kolonne ohne Facharbeiter, danach ein Wiedereinstieg, der geregelt werden muss – und die Frage, ob der Mitarbeiter in fünf Jahren noch pflastern kann.

Was das Gesetz verlangt

Ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig – am Stück oder in Summe –, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, kurz BEM. Das schreibt § 167 SGB IX vor, für alle Betriebe, unabhängig von der Größe. Das BEM ist kein Verfahren mit Formularen, sondern ein Gespräch: Was hat zur Erkrankung geführt, was kann der Betrieb ändern, wie sieht der Wiedereinstieg aus. Der Mitarbeiter kann ablehnen. Der Betrieb muss angeboten haben – wer das versäumt und später krankheitsbedingt kündigt, verliert vor dem Arbeitsgericht.

Der WiedereinstiegStufenweise Wiedereingliederung – das „Hamburger Modell“ – erlaubt es, nach längerer Krankheit mit reduzierter Stundenzahl zu beginnen; der Mitarbeiter bleibt in dieser Zeit arbeitsunfähig, die Krankenkasse zahlt weiter. Für den GaLaBau bewährt: erste Wochen in der Pflege oder auf dem Hof, dann Kolonne mit leichteren Tätigkeiten, dann Vollzeit. Der Betriebsarzt und die Krankenkasse begleiten.

Was Betriebe vorher tun können

Die Hebelast ist die Ursache, nicht das Alter. Vakuumheber für Großformatplatten, Steinzangen, Verlegehilfen, ein zweiter Mann am Bordstein, Rotation zwischen Pflastern und leichteren Arbeiten innerhalb der Woche, Rüttelplatten mit Vibrationsdämpfung – all das ist Stand der Technik und in den meisten Betrieben nur teilweise vorhanden. Die Berufsgenossenschaft fördert einen Teil der Anschaffungen mit Zuschüssen aus ihren Präventionsprogrammen.

Der zweite Hebel ist die Organisation: Wer mit 50 noch täglich Pflaster hebt, tut es, weil der Betrieb keine andere Rolle für ihn hat. Vorarbeiter, Maschinenführer, Pflege, Ausbildung – ein Betrieb, der Laufbahnen anbietet, hält seine Erfahrung, statt sie an die Reha zu verlieren.

Die Rechnung

Ein Facharbeiter mit drei Wochen Ausfall kostet den Betrieb neben der Entgeltfortzahlung die Leistung der Kolonne, die ohne ihn langsamer ist, und die Terminverschiebung beim Kunden. Die Umlage U1 erstattet kleineren Betrieben einen Teil der Fortzahlung, den Rest nicht. Ein Vakuumheber kostet weniger als dieser eine Ausfall. Für die Zahlen, die die DAK jedes Halbjahr vorlegt, gibt es im GaLaBau keine bessere Antwort als die Baustelle, auf der niemand mehr Großformate von Hand hebt.

Quellen

  1. DAK-Gesundheit: Krankenstand im ersten Halbjahr 2026 leicht gesunken, Pressemitteilung vom 20. Juli 2026 (5,3 Prozent nach 5,4 Prozent; 9,7 Tage je Fall nach 9,5; psychische Erkrankungen +9 Prozent, Atemwegserkrankungen −21 Prozent) – www.dak.de/presse/bundesthemen/gesundheitsreport/krankenstand-im-erst...
  2. DAK-Gesundheitsreport 2026 (Jahr 2025: 19,5 Arbeitsunfähigkeitstage je Versicherten, Krankenstand 5,4 Prozent) – www.dak.de/presse/bundesthemen/gesundheitsreport_48012
  3. Sozialgesetzbuch IX, § 167 Prävention (Betriebliches Eingliederungsmanagement nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit); Entgeltfortzahlungsgesetz, § 3 – www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html

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