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EU-Schwellenwerte für 2026 und 2027 stehen fest: Bauaufträge ab 5,404 Millionen Euro

Die EU-Kommission senkt die Schwellenwerte für europaweite Vergaben. Für Landschaftsbauaufträge zählen weiter die nationalen Wertgrenzen der VOB/A.

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue EU-Schwellenwerte: 5.404.000 Euro netto für Bauaufträge (bisher 5.538.000 Euro) und 216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (bisher 221.000 Euro). Sektorenauftraggeber liegen bei 432.000 Euro. Die Werte gelten zwei Jahre.

Für GaLaBau-Betriebe bleibt entscheidend, was darunter passiert: Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sind nach VOB/A bis 50.000 Euro für Landschaftsbau möglich, freihändige Vergaben bis 10.000 Euro; die Länder heben diese Grenzen per Erlass regelmäßig an.

Quellen

  1. Deutscher Städte- und Gemeindebund: Neue EU-Schwellenwerte festgelegt (2026/2027) – www.dstgb.de/themen/vergaberecht/aktuelles/neue-eu-schwellenwerte-fes...

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