Kurz gemeldet Recht & Tarif

Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt: Azubi-Mindestvergütung 2026 steigt auf 724 Euro

Für Ausbildungsverträge ab 1. Januar 2026 gelten 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten und 977 Euro im dritten Lehrjahr. Der GaLaBau-Tarif liegt weit darüber.

Das Bundesbildungsministerium hat die Mindestausbildungsvergütung für Ausbildungsstarts im Jahr 2026 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht: 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr, knapp 6,2 Prozent mehr als 2025. Für das zweite, dritte und vierte Jahr gelten die gesetzlichen Aufschläge von 18, 35 und 40 Prozent, also 854, 977 und 1.014 Euro.

Für tarifgebundene GaLaBau-Betriebe ändert sich nichts: Der Tarif liegt mit 1.100 Euro im ersten Lehrjahr rund 50 Prozent über dem Gesetz. Nicht tarifgebundene Betriebe müssen nach § 17 BBiG mindestens 80 Prozent des Tarifs zahlen. Eine Einordnung folgt in dieser Woche.

Quellen

  1. Bundesinstitut für Berufsbildung: Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro (Bekanntmachung vom 10. Oktober 2025) – www.bibb.de/de/pressemitteilung_212952.php

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