Kurz gemeldet Recht & Tarif

Seit Jahresbeginn: Mindestlohn 13,90 Euro, Azubi-Mindestvergütung 724 Euro, neue EU-Schwellenwerte

Drei Änderungen zum 1. Januar, die jeden Betrieb betreffen – vom Minijob bis zur Ausschreibung.

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro gestiegen; zum 1. Januar 2027 folgen 14,60 Euro. Für Minijobs verschiebt sich damit die Stundenzahl, die im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze möglich ist. Ausbildungen, die 2026 beginnen, müssen mit mindestens 724 Euro im ersten Lehrjahr vergütet werden; im GaLaBau-Tarif sind es 1.100 Euro. Bei öffentlichen Aufträgen gelten die gesenkten EU-Schwellenwerte, 5,404 Millionen Euro netto für Bauaufträge.

Quellen

  1. Mindestlohnanpassungsverordnung 2025 (13,90 Euro ab 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab 1. Januar 2027)
  2. BIBB: Mindestausbildungsvergütung 2026 – www.bibb.de/de/pressemitteilung_212952.php
  3. DStGB: EU-Schwellenwerte 2026/2027 – www.dstgb.de/themen/vergaberecht/aktuelles/neue-eu-schwellenwerte-fes...

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