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Recht & Tarif

Tarifabschlüsse, Arbeitsrecht, Haftung, Pflichten – verständlich erklärt und mit Quelle.

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PraxisfrageRecht & Tarif

Muss ich die Fahrzeit zur Baustelle bezahlen?

Die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle und zurück ist Arbeitszeit, für Fahrer wie Mitfahrer, und grundsätzlich zu vergüten. Tarifverträge können die Vergütung pauschalieren oder anders regeln; tarifgebundene Betriebe wenden den Rahmentarifvertrag an. Der Weg von der Wohnung zum Betrieb ist keine Arbeitszeit.

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Muss ich Regenpausen bezahlen?

Ja. Fällt die Arbeit wegen Regen, Frost oder Sturm aus, trägt der Betrieb das Betriebsrisiko und zahlt den Lohn weiter (§ 615 BGB). Die Ausnahme ist die Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März: Dort kann der Betrieb Saison-Kurzarbeitergeld beantragen, und die Bundesagentur ersetzt einen Teil des Ausfalls.

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PraxisfrageRecht & Tarif

Darf ein Auszubildender den Minibagger fahren?

Ja, aber nicht allein: Unter 18 Jahren darf ein Azubi Erdbaumaschinen nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person führen, wenn das Ausbildungsziel es erfordert. Selbstständig fahren darf er ab 18 – nach Qualifizierung, Unterweisung und schriftlicher Beauftragung durch den Betrieb.

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PraxisfrageRecht & Tarif

Darf der Chef Überstunden anordnen?

Nicht ohne Weiteres. Überstunden kann der Betrieb anordnen, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen; ohne solche Regelung nur in echten Notfällen. Die Grenze bleibt das Arbeitszeitgesetz: höchstens zehn Stunden am Tag, im Schnitt acht über sechs Monate. Ob Überstunden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden, steht ebenfalls im Vertrag oder Tarif.

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