Die Beiträge dieser Ausgabe

Mai 2026
PraxisfrageSicherheit & Gesundheit

Wer zahlt die Sicherheitsschuhe?

Der Betrieb. Sicherheitsschuhe, Helm, Gehörschutz, Schnittschutzhose und alle andere persönliche Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber stellen, und er darf die Kosten nicht auf den Mitarbeiter umlegen (§ 3 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz). Normale Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion ist keine PSA – hier entscheiden Tarif und Arbeitsvertrag.

2 Min. Lesezeit