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Das Einwanderungsrecht ist fertig. Die Visastellen sind es nicht.

Westbalkanregelung, Chancenkarte, Anerkennungspartnerschaft: Seit Juni 2024 hat die Branche alle Instrumente, um Fachkräfte aus dem Ausland zu holen. Woran es scheitert, steht in keinem Gesetz – es steht in den Wartelisten der Botschaften.

Leerer Stuhl in einer Kolonne beim Frühstück auf der Baustelle, Arbeitskleidung liegt bereit
Vertrag unterschrieben, Kleidung bestellt, Platz frei: Die Fachkraft wartet auf einen Termin bei der Botschaft. Symbolbild
Kurz gesagt
  • Das Recht ist praktikabel: 50.000 Zustimmungen pro Jahr über die Westbalkanregelung, die Chancenkarte, die Anerkennungspartnerschaft.
  • Betriebe berichten von monatelangen Wartezeiten auf Visumtermine – die Fachkraft ist eingestellt, aber nicht da.
  • Die Redaktion meint: Wer Fachkräfte einlädt, muss Termine liefern. Digitale Verfahren und Priorität für Mangelberufe wären der nächste Schritt, nicht das nächste Gesetz.

Dieser Text ist ein Kommentar. Er gibt die Meinung der Redaktion wieder, nicht zwingend die der Betriebe, die wir zitieren.

Selten hat ein Gesetz so gut zu einer Branche gepasst. Die Westbalkanregelung erlaubt Betrieben, Arbeitskräfte aus sechs Ländern ohne Anerkennung und ohne Qualifikationsnachweis einzustellen – 50.000 Zustimmungen pro Jahr, seit Juni 2024 verdoppelt und unbefristet. Die Anerkennungspartnerschaft holt Fachkräfte mit Abschluss ins Land, bevor das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist. Die Chancenkarte bringt Suchende her, die man zur Probe arbeiten lassen darf. Für einen Beruf, den es in den Herkunftsländern kaum als formalen Abschluss gibt, ist das ein maßgeschneidertes Instrument.

Und dann passiert Folgendes: Der Betrieb hat den Bewerber gefunden, den Vertrag unterschrieben, die Wohnung organisiert, die Bundesagentur hat zugestimmt – und die Fachkraft wartet auf einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Wochen. Monate. Betriebe berichten von Vertragsbeginnen, die zweimal verschoben wurden, von Bewerbern, die in der Wartezeit ein Angebot aus einem anderen Land angenommen haben, von Wohnungen, die leer bezahlt wurden.

Das Problem ist keine Rechtsfrage

Kein Paragraf verlangt, dass ein Visumtermin Monate dauert. Es fehlt an Personal in den Botschaften, an digitalen Verfahren, an einer Priorisierung für Berufe, in denen der Mangel amtlich festgestellt ist. Jedes weitere Gesetz, das die Einreise erleichtert, verlängert die Schlange vor derselben Tür.

Was helfen würde, ist unspektakulär: Termine, die online gebucht und innerhalb von Wochen vergeben werden. Anträge, die digital vollständig eingereicht werden, statt in Papierform bei einem Dienstleister. Eine Spur für Bewerber mit Arbeitsvertrag in Mangelberufen, so wie es sie für Hochqualifizierte längst gibt. Und Kammern, die Betriebe durch das Verfahren lotsen, statt sie auf Merkblätter zu verweisen.

Was Betriebe bis dahin tun

Früh anfangen – ein halbes Jahr vor dem gewünschten Arbeitsbeginn. Unterlagen vollständig und beglaubigt vorbereiten, bevor der Termin kommt. Verträge mit Beginn „nach Erteilung des Visums“ datieren. Und in der Wartezeit Kontakt halten: Ein Bewerber, der monatelang nichts hört, ist ein Bewerber, der woanders anfängt.

Die Branche hat ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt wäre die Verwaltung dran.

Quellen

  1. Bundesministerium des Innern: Punktesystem für die Chancenkarte gilt ab 1. Juni 2024, Pressemitteilung vom 31. Mai 2024 – www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/05/chancenkarte...
  2. Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete: Kontingent nach Westbalkanregelung auf 50.000 Personen pro Jahr erhöht – arbeitsmarktzugang.de/seit-1-juni-gibt-es-die-chancenkarte-und-kontin...
  3. GaLaBau Kompass: Fachkräfte aus dem Ausland – was Chancenkarte, Westbalkanregelung und Anerkennungspartnerschaft taugen (Beitrag vom 3. Dezember 2025) – ../../artikel/fachkraefte-aus-dem-ausland-chancenkarte-westbalkan/

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