Die Beiträge dieser Ausgabe

April 2026

Schwammstadt: Vom Fachbegriff zum Auftrag

Regenwasser speichern statt ableiten – das Prinzip ist alt, die Nachfrage neu. Kommunen planen Regengärten, Baumrigolen und Versickerungsmulden, Landesgartenschauen zeigen sie, Förderprogramme bezahlen sie. Was GaLaBau-Betriebe wissen müssen.

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PraxisfrageRecht & Tarif

Muss ich Regenpausen bezahlen?

Ja. Fällt die Arbeit wegen Regen, Frost oder Sturm aus, trägt der Betrieb das Betriebsrisiko und zahlt den Lohn weiter (§ 615 BGB). Die Ausnahme ist die Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März: Dort kann der Betrieb Saison-Kurzarbeitergeld beantragen, und die Bundesagentur ersetzt einen Teil des Ausfalls.

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