E-Rechnung: Ab 2027 müssen größere Betriebe elektronisch versenden – eine PDF reicht nicht
Empfangen müssen alle Betriebe seit 2025. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle. Was eine E-Rechnung ist, wer betroffen ist und wie Betriebe die Umstellung im Winter angehen.
- Empfangen müssen alle Unternehmen seit 2025; versenden müssen ab 1. Januar 2027 Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026, ab 2028 alle.
- Eine E-Rechnung ist strukturiertes XML nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD) – eine PDF per E-Mail ist keine.
- Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen; Kommunen verlangen ohnehin XRechnung.
Die E-Rechnung ist seit dem 1. Januar 2025 Realität – zumindest beim Empfang. Jeder Unternehmer in Deutschland muss seither in der Lage sein, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen anzunehmen. Für den Versand gilt ein Stufenplan, der 2027 die größeren Betriebe erreicht und 2028 alle.
Der Stufenplan
| Ab | Pflicht | Für wen |
|---|---|---|
| 1. Januar 2025 | E-Rechnungen empfangen und verarbeiten | alle Unternehmen (B2B) |
| 1. Januar 2027 | E-Rechnungen versenden | Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026 |
| 1. Januar 2028 | E-Rechnungen versenden | alle Unternehmen (B2B) |
Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen an Privatkunden – im GaLaBau ein großer Teil des Geschäfts – sind nicht betroffen; sie dürfen weiter auf Papier oder als PDF gestellt werden. Rechnungen an Kommunen laufen ohnehin seit Jahren über XRechnung.
Was eine E-Rechnung ist – und was nicht
Eine E-Rechnung ist eine Datei in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland sind das vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (eine PDF mit eingebettetem XML). Eine per E-Mail verschickte PDF ohne XML-Teil ist keine E-Rechnung, auch wenn sie elektronisch ankommt. Umgekehrt muss ein Betrieb, der eine XRechnung erhält, sie lesen können – ein Viewer oder die Buchhaltungssoftware übernehmen das.
Umstellung im Winter
Die meisten Branchenprogramme für den GaLaBau können XRechnung und ZUGFeRD inzwischen erzeugen; Buchhaltungssoftware und Steuerberater verarbeiten sie. Drei Schritte:
- Empfang prüfen. Kommen E-Rechnungen von Lieferanten an, werden sie gelesen, archiviert und gebucht? Eine E-Mail-Adresse allein reicht nicht – die Datei muss zehn Jahre unverändert aufbewahrt werden.
- Versand testen. Mit dem Steuerberater klären, welches Format die Software erzeugt, und eine Testrechnung an einen gewerblichen Kunden schicken.
- Stammdaten pflegen. Leitweg-ID bei öffentlichen Auftraggebern, USt-IdNr. der Kunden, korrekte Leistungsbeschreibungen – Fehler in den Stammdaten machen aus der E-Rechnung eine Rückfrage.
Wer die Umstellung in der Schlechtwetterzeit erledigt, startet 2027 ohne Nachfragen vom Finanzamt.
Quellen
- sevdesk: E-Rechnung Pflicht für Handwerker – Was gilt 2026? (Empfangspflicht seit 1. Januar 2025; Versandpflicht ab 2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 Euro; ab 2028 für alle; Formate XRechnung und ZUGFeRD) – sevdesk.de/ratgeber/buchhaltung-finanzen/rechnungen/e-rechnung/e-rech...
- Deutsche Handwerks Zeitung / kostenlose-erechnung.de: E-Rechnung für Handwerker 2026 – Pflicht, Ausnahmen, Lösung – kostenlose-erechnung.de/ratgeber/e-rechnung-handwerker/
- e-rechnungs-studio.de: E-Rechnungspflicht 2026 – Fristen 2027/2028 und Ausnahmen – e-rechnungs-studio.de/de/ratgeber/e-rechnung-pflicht-deutschland
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