Muss ich die Fahrzeit zur Baustelle bezahlen?
Die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle und zurück ist Arbeitszeit, für Fahrer wie Mitfahrer, und grundsätzlich zu vergüten. Tarifverträge können die Vergütung pauschalieren oder anders regeln; tarifgebundene Betriebe wenden den Rahmentarifvertrag an. Der Weg von der Wohnung zum Betrieb ist keine Arbeitszeit.
Die Kolonne trifft sich um 6:45 Uhr auf dem Hof, lädt, fährt 40 Minuten zur Baustelle, arbeitet, fährt zurück. Zählt die Fahrt als Arbeit? Muss sie bezahlt werden? Und was, wenn der Mitarbeiter direkt von zu Hause zur Baustelle kommt?
Vom Betrieb zur Baustelle: Arbeitszeit
Wer sich im Betrieb einfindet und von dort mit dem Firmenfahrzeug zur Baustelle fährt, arbeitet ab dem Hof – die Fahrt dient dem Arbeitgeber. Das gilt für den Fahrer und für die Mitfahrer. Im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zählt die Fahrzeit zur Höchstarbeitszeit: Zehn Stunden auf der Baustelle plus eine Stunde Fahrt sind elf Stunden und damit zu viel. Und sie ist grundsätzlich zu vergüten; das Bundesarbeitsgericht hat 2018 bestätigt, dass Fahrten zu auswärtigen Arbeitsstellen vergütungspflichtige Arbeit sind, sofern Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag nichts Wirksames anderes regeln.
Was der Tarif regelt
Der Rahmentarifvertrag für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau enthält Regelungen zu Fahrzeiten und Wegegeld. Tarifgebundene Betriebe wenden sie an und müssen nichts erfinden; Betriebe ohne Tarifbindung können vergleichbare Regelungen im Arbeitsvertrag treffen – etwa eine Pauschale für die tägliche Anfahrt –, dürfen die Fahrzeit aber nicht schlicht streichen.
Von zu Hause zur Baustelle
Fährt der Mitarbeiter mit dem eigenen Fahrzeug direkt von der Wohnung zur Baustelle, ist das grundsätzlich Wegezeit wie der Weg zum Betrieb – keine Arbeitszeit. Anders, wenn der Betrieb ihn anweist, unterwegs Material zu holen oder Kollegen mitzunehmen: Dann dient die Fahrt dem Betrieb. Viele Betriebe vereinbaren für die Direktanfahrt eine Regelung im Vertrag, um Diskussionen zu vermeiden.
Quellen
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. April 2018, 5 AZR 424/17 (Fahrtzeiten zu auswärtigen Arbeitsstellen sind vergütungspflichtige Arbeitszeit; tarifliche Abweichungen möglich)
- Arbeitszeitgesetz, § 2 Begriffsbestimmungen – www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html
- GaLaBau Kompass: Zehn Stunden am Tag? Was das Arbeitszeitgesetz in der Saison erlaubt (Beitrag vom 29. April 2026) – ../../artikel/arbeitszeitgesetz-saison-zehn-stunden/
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Darf der Chef Überstunden anordnen?
Nicht ohne Weiteres. Überstunden kann der Betrieb anordnen, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen; ohne solche Regelung nur in echten Notfällen. Die Grenze bleibt das Arbeitszeitgesetz: höchstens zehn Stunden am Tag, im Schnitt acht über sechs Monate. Ob Überstunden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden, steht ebenfalls im Vertrag oder Tarif.
Ecklohn 20,91 Euro: Was der Tarifabschluss ab heute für Betriebe bedeutet
Die zweite Stufe des Tarifabschlusses von IG BAU und BGL ist in Kraft. Löhne und Gehälter steigen um 3,3 Prozent, die Ausbildungsvergütung auf bis zu 1.390 Euro. Für Betriebe sind das Kosten – und Argumente.
Muss ich Regenpausen bezahlen?
Ja. Fällt die Arbeit wegen Regen, Frost oder Sturm aus, trägt der Betrieb das Betriebsrisiko und zahlt den Lohn weiter (§ 615 BGB). Die Ausnahme ist die Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März: Dort kann der Betrieb Saison-Kurzarbeitergeld beantragen, und die Bundesagentur ersetzt einen Teil des Ausfalls.