Praxisfrage Recht & Tarif

Muss ich die Fahrzeit zur Baustelle bezahlen?

Kolonne im Mannschaftswagen unterwegs zur Baustelle, Blick durch die Frontscheibe auf die Landstraße
Ab dem Betriebshof läuft die Uhr – für alle im Wagen. Symbolbild
Die kurze Antwort

Die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle und zurück ist Arbeitszeit, für Fahrer wie Mitfahrer, und grundsätzlich zu vergüten. Tarifverträge können die Vergütung pauschalieren oder anders regeln; tarifgebundene Betriebe wenden den Rahmentarifvertrag an. Der Weg von der Wohnung zum Betrieb ist keine Arbeitszeit.

Die Kolonne trifft sich um 6:45 Uhr auf dem Hof, lädt, fährt 40 Minuten zur Baustelle, arbeitet, fährt zurück. Zählt die Fahrt als Arbeit? Muss sie bezahlt werden? Und was, wenn der Mitarbeiter direkt von zu Hause zur Baustelle kommt?

Vom Betrieb zur Baustelle: Arbeitszeit

Wer sich im Betrieb einfindet und von dort mit dem Firmenfahrzeug zur Baustelle fährt, arbeitet ab dem Hof – die Fahrt dient dem Arbeitgeber. Das gilt für den Fahrer und für die Mitfahrer. Im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zählt die Fahrzeit zur Höchstarbeitszeit: Zehn Stunden auf der Baustelle plus eine Stunde Fahrt sind elf Stunden und damit zu viel. Und sie ist grundsätzlich zu vergüten; das Bundesarbeitsgericht hat 2018 bestätigt, dass Fahrten zu auswärtigen Arbeitsstellen vergütungspflichtige Arbeit sind, sofern Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag nichts Wirksames anderes regeln.

Was der Tarif regelt

Der Rahmentarifvertrag für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau enthält Regelungen zu Fahrzeiten und Wegegeld. Tarifgebundene Betriebe wenden sie an und müssen nichts erfinden; Betriebe ohne Tarifbindung können vergleichbare Regelungen im Arbeitsvertrag treffen – etwa eine Pauschale für die tägliche Anfahrt –, dürfen die Fahrzeit aber nicht schlicht streichen.

Von zu Hause zur Baustelle

Fährt der Mitarbeiter mit dem eigenen Fahrzeug direkt von der Wohnung zur Baustelle, ist das grundsätzlich Wegezeit wie der Weg zum Betrieb – keine Arbeitszeit. Anders, wenn der Betrieb ihn anweist, unterwegs Material zu holen oder Kollegen mitzunehmen: Dann dient die Fahrt dem Betrieb. Viele Betriebe vereinbaren für die Direktanfahrt eine Regelung im Vertrag, um Diskussionen zu vermeiden.

AufschreibenFahrzeiten gehören in die Zeiterfassung – als eigene Tätigkeit. Wer sie nicht erfasst, kann weder die Höchstarbeitszeit belegen noch im Streit nachweisen, was vergütet wurde. Apps, die Standort und Tätigkeit erfassen, nehmen dem Vorarbeiter die Arbeit ab.

Quellen

  1. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. April 2018, 5 AZR 424/17 (Fahrtzeiten zu auswärtigen Arbeitsstellen sind vergütungspflichtige Arbeitszeit; tarifliche Abweichungen möglich)
  2. Arbeitszeitgesetz, § 2 Begriffsbestimmungen – www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html
  3. GaLaBau Kompass: Zehn Stunden am Tag? Was das Arbeitszeitgesetz in der Saison erlaubt (Beitrag vom 29. April 2026) – ../../artikel/arbeitszeitgesetz-saison-zehn-stunden/

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