Was der GaLaBau zahlt: Lohngruppen, Gehaltsgruppen und Ausbildungsvergütung 2025/26

Vom Helfer bis zum Baustellenleiter, von der Bürokraft bis zum Bauleiter: Der Tarifvertrag legt die Sätze fest, nach denen tarifgebundene Betriebe zahlen – und an denen sich der Rest der Branche orientiert. Die Übersicht mit der Erhöhung zum 1. Juli 2026.

Lohnabrechnung und Tarifbroschüre auf dem Schreibtisch eines Landschaftsbaubetriebs, Taschenrechner daneben
Der Ecklohn markiert die Mitte der Tabelle: 20,24 Euro seit Juli 2025, 20,91 Euro ab Juli 2026. Symbolbild
Kurz gesagt
  • Lohngruppe 1 Baustellenleiter 26,36 Euro, Landschaftsgärtner mit Abschluss 21,27 Euro, Ecklohn (4.2a) 20,24 Euro – ab 1. Juli 2026 plus 3,3 Prozent.
  • Angestellte: T1 ab 2.516,28 Euro, T5 bis 4.839 Euro; kaufmännisch K1 ab 2.133,41 Euro; Azubis 1.100 bis 1.340 Euro, ab Juli 2026 1.140 bis 1.390 Euro.
  • Die niedrigste Lohngruppe wird seit Januar 2026 vom Mindestlohn überholt; neben dem Stundenlohn entscheiden Zuschläge, Fahrzeit und Winterbeschäftigung über das Jahresnetto.

Wer im GaLaBau über Geld spricht, spricht über den Tarif – auch dann, wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist. Die Lohntabelle des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und der IG BAU ist die Referenz, an der Bewerber, Mitarbeiter und Wettbewerber messen. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2025 und steigen zum 1. Juli 2026 um 3,3 Prozent.

Gewerbliche Mitarbeiter: Die Lohngruppen

Die Tabelle reicht von der Lohngruppe 1 für Baustellenleiter bis zur Lohngruppe 7 für ungelernte Kräfte in der Einarbeitung. Der ausgebildete Landschaftsgärtner findet sich in der Lohngruppe 4; der Ecklohn der Lohngruppe 4.2a ist die Referenzgröße, an der sich die übrigen Gruppen orientieren.

LohngruppeBeispielseit 1. Juli 2025ab 1. Juli 2026
1Baustellenleiter26,36 €27,23 €
4.1Landschaftsgärtner mit Abschluss21,27 €21,97 €
4.2a (Ecklohn)Landschaftsgärtner, Referenzlohn der Tabelle20,24 €20,91 €
5.2Fahrer, angelernte Kräfte20,24 €20,91 €
7.6Ungelernte in der Einarbeitung13,10 €vom Mindestlohn (13,90 €) überholt

Die Zahlen sind Stundenlöhne brutto. Zwischen den Beispielgruppen liegen weitere Stufen – etwa für Vorarbeiter, Maschinenführer und Facharbeiter mit Zusatzqualifikationen –, die die Tarifbroschüre vollständig ausweist. Auffällig ist das untere Ende: Die niedrigste Lohngruppe liegt seit dem 1. Januar 2026 unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro. Für die betroffenen Beschäftigten gilt der Mindestlohn, nicht der Tarif – die Tabelle wird an dieser Stelle vom Gesetz überholt.

Angestellte: Die Gehaltsgruppen

Für technische Angestellte – Bauleiter, Planer, Kalkulatoren – und kaufmännische Angestellte gelten Monatsgehälter in jeweils fünf Gruppen mit Stufen nach Berufsjahren. Seit dem 1. Juli 2025 beginnt die technische Gruppe T1 im ersten Berufsjahr bei 2.516,28 Euro, die höchste Gruppe T5 bei 4.839,00 Euro. Kaufmännische Angestellte starten in K1 bei 2.133,41 Euro und erreichen in K5 4.645,46 Euro. Bauleiter mit Personalverantwortung und Meister werden in der Praxis häufig außertariflich vergütet – der Tarif ist dann die Untergrenze der Verhandlung.

Auszubildende

Die Ausbildungsvergütung liegt seit Juli 2025 bei 1.100 Euro im ersten und 1.340 Euro im dritten Lehrjahr. Ab dem 1. Juli 2026 gelten 1.140, 1.270 und 1.390 Euro. Gegenüber der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro für Ausbildungsstarts 2026 ist das ein Abstand von mehr als 50 Prozent.

Was neben dem Stundenlohn zählt

Der Stundenlohn ist die halbe Wahrheit. Für Bewerber und Mitarbeiter entscheiden Zuschläge für Überstunden, Samstags- und Winterdienstarbeit, die Regelung der Fahrzeiten zur Baustelle, Auslösen bei Montage, Urlaubstage und die Frage, ob der Betrieb im Winter durchbeschäftigt oder auf Saison-Kurzarbeit setzt. Zwei Betriebe mit demselben Tariflohn können sich im Jahresnetto deutlich unterscheiden. Betriebe, die im Vorstellungsgespräch die gesamte Rechnung aufmachen – Stundenlohn, Zuschläge, Fahrzeit, Extras –, gewinnen gegen die, die nur die Tabelle zeigen.

Tarifbindung: Pflicht oder Wahl

Tarifgebunden ist, wer Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder den Tarif im Arbeitsvertrag in Bezug nimmt. Wer beides nicht tut, ist frei in der Lohngestaltung – oberhalb des Mindestlohns und, bei Auszubildenden, oberhalb von 80 Prozent der tariflichen Vergütung. In der Praxis zahlen die meisten Betriebe der Branche tarifnah, weil der Markt es verlangt: Ein Facharbeiter, der drei Euro unter Tarif liegt, hat den Wechsel im nächsten Winter bereits geplant.

Quellen

  1. B_I galabau: Tarif im GaLaBau 2025/2026 – Löhne, Gehälter und Azubi-Vergütung (Lohngruppen und Gehaltsgruppen ab 1. Juli 2025 und 1. Juli 2026) – bau.bi/galabau/nachrichten/tarifvertrag-so-hoch-sind-die-loehne-und-g...
  2. Senatsverwaltung für Arbeit Berlin: Tarifbroschüre Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Stand Juli 2025, Sätze ab Juli 2026) – www.berlin.de/sen/arbeit/arbeits-und-tarifrecht/tarifbroschueren-nach...
  3. IG BAU: Tarifabschluss Garten- und Landschaftsbau – mehr Geld für alle (Ausbildungsvergütung ab 1. Juli 2026: 1.140 / 1.270 / 1.390 Euro) – igbau.de/Garten-und-Landschaftsbau-Tarifabschluss-mehr-Geld-fuer-alle.html

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