Steuerfreie Extras statt Lohnrunde: Was Betriebe 2026 noch geben können

Die Inflationsausgleichsprämie ist Geschichte, der Tarif steigt im Juli um 3,3 Prozent. Dazwischen liegt eine Reihe von Zuwendungen, die beim Mitarbeiter fast vollständig ankommen und den Betrieb weniger kosten als ein Lohnplus. Ein Überblick mit Beträgen und Paragrafen.

Mitarbeiterin eines Landschaftsbaubetriebs schließt nach Feierabend ihr Dienstfahrrad am Betriebshof an
Ein Dienstrad, ein 50-Euro-Gutschein, ein Fahrtkostenzuschuss: Drei Positionen, die auf der Abrechnung fast ohne Abzug ankommen. Symbolbild
Kurz gesagt
  • 50-Euro-Sachbezug (Freigrenze, zusätzlich zum Lohn), Fahrtkostenzuschuss pauschal mit 15 Prozent, steuerfreies Dienstrad, Erholungsbeihilfe 156/104/52 Euro, betriebliche Altersversorgung bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.
  • Die Inflationsausgleichsprämie ist seit 31. Dezember 2024 Geschichte – alte Zusagen bereinigen.
  • Von 100 Euro Lohnerhöhung kommen rund 55 Euro an und kosten den Betrieb rund 120; Extras haben die bessere Quote, und der Steuerberater richtet sie in einer Stunde ein.

Von 100 Euro Lohnerhöhung kommen bei einem Facharbeiter mit Steuerklasse I rund 55 Euro an; den Betrieb kosten sie mit Arbeitgeberanteilen etwa 120 Euro. Das ist die Rechnung, die Extras attraktiv macht: Bei Sachbezügen und pauschal versteuerten Zuschüssen liegt die Quote zwischen Aufwand und Ankommen deutlich besser. Seit die Inflationsausgleichsprämie zum Jahresende 2024 ausgelaufen ist, bleiben die klassischen Instrumente – und die sind überschaubar.

Der 50-Euro-Sachbezug

Sachbezüge bis 50 Euro im Monat bleiben steuer- und beitragsfrei. In der Praxis sind das Gutscheine oder Guthabenkarten, die nur bei bestimmten Händlern einlösbar sind – seit 2022 müssen sie die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen, eine frei verfügbare Kreditkarte fällt nicht darunter. Die Grenze ist eine Freigrenze, keine Freibetrag: Bei 50,01 Euro ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Und der Sachbezug muss zusätzlich zum Lohn gewährt werden; eine Umwandlung von Barlohn ist ausgeschlossen.

Fahrtkostenzuschuss

Zuschüsse für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb kann der Arbeitgeber bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 Prozent pauschal versteuern – beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für einen Mitarbeiter mit 25 Kilometern Anfahrt ergibt das einen Betrag, der im dreistelligen Bereich pro Monat liegen kann. Der Zuschuss mindert allerdings die Werbungskosten des Mitarbeiters in seiner Steuererklärung – für Facharbeiter ohne weitere Werbungskosten in der Regel ohne Bedeutung.

Das Dienstrad

Überlässt der Betrieb ein Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum Lohn, ist die private Nutzung nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei. Bei Gehaltsumwandlung – der Mitarbeiter verzichtet auf Lohn in Höhe der Leasingrate – wird die Nutzung mit einem stark reduzierten geldwerten Vorteil besteuert. Im GaLaBau, wo viele Mitarbeiter nah am Betrieb wohnen, ist das Dienstrad das Extra mit der höchsten Nachfrage in den letzten Jahren.

ErholungsbeihilfeEinmal im Jahr, pauschal mit 25 Prozent versteuert, beitragsfrei: 156 Euro für den Mitarbeiter, 104 Euro für den Ehepartner, 52 Euro je Kind. Die Zahlung muss in zeitlichem Zusammenhang mit einem Urlaub stehen – im GaLaBau der Sommerurlaub oder die Winterpause. Für eine vierköpfige Familie sind das 364 Euro, die fast vollständig ankommen.

Betriebliche Altersversorgung

Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei, bis 4 Prozent auch beitragsfrei. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber 15 Prozent zuschießen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Für Betriebe, die Mitarbeiter über Jahre binden wollen, ist ein Arbeitgeberbeitrag zur bAV das Instrument mit der längsten Wirkung – und das mit dem geringsten Bekanntheitsgrad in der Kolonne.

Kinderbetreuung, Handy, Fortbildung

Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Kita oder Tagespflege sind unbegrenzt steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Die private Nutzung eines betrieblichen Handys oder Laptops ist steuerfrei. Fortbildungen im betrieblichen Interesse – Motorsägenlehrgang, Baggerqualifizierung, Führerscheinklasse BE – sind kein Arbeitslohn, sondern Betriebsausgabe, und zugleich das Extra, das Mitarbeiter in Bewerbungsgesprächen am häufigsten nennen.

Was nicht mehr geht

Die Inflationsausgleichsprämie – bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei – war auf Zahlungen bis zum 31. Dezember 2024 begrenzt. Seit 2025 ist sie nicht mehr möglich, auch nicht rückwirkend. Wer sie in Arbeitsverträgen oder Zusagen noch führt, sollte sie bereinigen; eine Zahlung unter diesem Titel ist heute normaler Arbeitslohn.

Die Rechnung für den Betrieb

Ein Paket aus 50-Euro-Gutschein, Fahrtkostenzuschuss und Dienstrad ersetzt keine Tariferhöhung – die kommt im Juli ohnehin. Es ergänzt sie um Bausteine, die der Wettbewerber im Nachbarort oft nicht anbietet und die der Mitarbeiter jeden Monat auf der Abrechnung sieht. Der Steuerberater richtet sie in einer Stunde ein. Die Lohnbuchhaltung muss sie sauber führen – vor allem die Grenze von 50 Euro.

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz, § 8 Abs. 2 Satz 11 (Sachbezugsfreigrenze 50 Euro monatlich), § 3 Nr. 37 (Überlassung betrieblicher Fahrräder), § 3 Nr. 33 (Kinderbetreuung), § 3 Nr. 63 (betriebliche Altersversorgung), § 40 Abs. 2 (Pauschalierung für Fahrtkostenzuschüsse und Erholungsbeihilfen) – www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
  2. Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG): Begünstigungszeitraum bis 31. Dezember 2024 abgelaufen – www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
  3. B_I galabau: Tarif im GaLaBau 2025/2026 – Erhöhung um 3,3 Prozent zum 1. Juli 2026 – bau.bi/galabau/nachrichten/tarifvertrag-so-hoch-sind-die-loehne-und-g...

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