Winterdienst-Personal: Bereitschaft regeln, bevor der erste Schnee fällt
Winterdienstverträge werden im September unterschrieben, die Bereitschaft der Mitarbeiter im November improvisiert. Was Rufbereitschaft von Bereitschaftsdienst unterscheidet, welche Ruhezeiten auch nachts gelten und wie Betriebe die Einsätze vergüten.
- Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst schon – für den Winterdienst ist die Rufbereitschaft das Modell, aber nur mit Vereinbarung.
- Elf Stunden Ruhezeit gelten auch nach dem Nachteinsatz: Wer von 3 bis 6 Uhr räumt, darf nicht um 7 Uhr auf die Baustelle – zwei Teams sind das Minimum.
- Pauschale für die Bereitschaft, Zuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertag, Einsatzprotokoll mit Uhrzeit: September Verträge, Oktober Vereinbarungen, November Probelauf.
Der Winterdienst ist im GaLaBau ein Geschäft mit zwei Verträgen: dem mit dem Kunden, der Räumen und Streuen zu festen Zeiten verlangt, und dem mit den Mitarbeitern, die dafür nachts aufstehen sollen. Der erste wird sorgfältig verhandelt. Der zweite oft gar nicht – bis zum ersten Schneefall, wenn der Vorarbeiter um vier Uhr niemanden erreicht.
Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst
Die Unterscheidung entscheidet über Arbeitszeit und Geld. Bereitschaftsdienst heißt: Der Mitarbeiter hält sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf – im Betrieb, im Fahrzeug – und ist sofort einsatzfähig. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, vollständig, auch wenn nichts passiert. Rufbereitschaft heißt: Der Mitarbeiter ist zu Hause, erreichbar und in angemessener Zeit einsatzbereit – die Rechtsprechung akzeptiert für Winterdienste üblicherweise 20 bis 30 Minuten. Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit; nur der Einsatz selbst zählt, mit Fahrt vom Wohnort.
Für den Winterdienst ist die Rufbereitschaft das Modell der Wahl. Sie muss vereinbart sein – im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung für die Saison. Wer keine Vereinbarung hat, hat keinen Anspruch darauf, dass jemand ans Telefon geht.
Die Ruhezeit gilt auch nachts
Zwischen zwei Arbeitstagen liegen elf Stunden Ruhezeit. Ein Einsatz in der Rufbereitschaft unterbricht sie – und setzt sie neu in Gang. Wer von 3 bis 6 Uhr räumt, darf erst um 17 Uhr wieder arbeiten, nicht um 7 Uhr auf die Baustelle. Betriebe, die Winterdienst und Baustellenbetrieb mit denselben Leuten fahren, brauchen deshalb einen Plan: Wer heute Nacht räumt, hat morgen frei oder beginnt am Nachmittag. Zwei Teams im Wechsel sind das Minimum, drei sind entspannt.
Vergütung der Bereitschaft
Die Rufbereitschaft selbst ist keine Arbeitszeit, aber sie schränkt den Mitarbeiter ein: kein Alkohol, kein Ausflug, das Telefon am Bett. Dafür zahlen Betriebe eine Pauschale – je Bereitschaftstag oder je Woche –, die im Vertrag steht. Der Einsatz wird als Arbeitszeit mit Zuschlägen vergütet, ab Verlassen der Wohnung. Wer keine Pauschale zahlt, findet im November keine Freiwilligen und im Dezember eine Kündigung.
Der Plan für die Saison
September: Verträge mit Kunden, Zuordnung der Objekte zu Touren, Fahrzeuge und Streugeräte prüfen, Streugut bestellen. Oktober: Bereitschaftsvereinbarungen mit den Mitarbeitern, Teameinteilung, Wetterdienst abonnieren, Kontrollfahrten festlegen. November: Probelauf – eine Nacht, alle Touren, mit Zeitmessung. Danach steht der Plan, der im Januar um drei Uhr funktioniert.
Die Haftung des Betriebs für versäumten Winterdienst hängt an der Dokumentation der Einsätze; die Ruhezeiten der Fahrer hängen an derselben Dokumentation. Ein Einsatzprotokoll mit Uhrzeit, Objekt, Fahrer und Streumenge erfüllt beides – und ist das Papier, das vor Gericht und bei der Gewerbeaufsicht gleichermaßen verlangt wird.
Quellen
- Arbeitszeitgesetz, § 5 Ruhezeit (elf Stunden), § 6 Nacht- und Schichtarbeit (angemessener Zuschlag oder Freizeitausgleich), § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung – www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html
- Bundesarbeitsgericht: Rechtsprechung zur Abgrenzung von Bereitschaftsdienst (Arbeitszeit) und Rufbereitschaft (Ruhezeit mit Vergütungsanspruch für Einsätze) – www.bundesarbeitsgericht.de/
- GaLaBau Kompass: Winterdienst – Haftung und Verkehrssicherungspflicht (Beitrag vom 12. November 2025) – ../winterdienst-haftung-bgh-2025/
Kommentare
Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten.
Darf ich Winterdienst am Sonntag anordnen?
Ja, wenn es dafür eine Grundlage im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt und die Regeln des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden: Winterdienst zur Verkehrssicherung gehört zu den zulässigen Sonn- und Feiertagsarbeiten. Der Mitarbeiter bekommt innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag, die elf Stunden Ruhezeit gelten auch nach dem Nachteinsatz, und Zuschläge regelt der Tarif oder der Vertrag.
Das Jahresgespräch: Wie Betriebe im November klären, wer im März noch da ist
Wer geht, entscheidet das meist im Winter. Ein strukturiertes Gespräch vor der Saisonpause kostet eine Stunde pro Mitarbeiter – und ist das günstigste Instrument gegen Kündigungen im Frühjahr.
Der Vorarbeiter: Die wichtigste Führungskraft, die kaum ein Betrieb ausbildet
Er entscheidet, ob eine Kolonne funktioniert, ob der Azubi bleibt und ob die Baustelle Ertrag bringt. Trotzdem wird die Rolle meist nach Dienstalter vergeben und ohne Vorbereitung übertragen. Was ein Vorarbeiter braucht – und was der Betrieb ihm schuldet.