Die erste Woche: Wie neue Azubis ankommen – und was in den ersten Tagen entscheidet, ob sie bleiben

Anfang August beginnen im GaLaBau die Ausbildungsverhältnisse. Die Abbrüche fallen meist in den ersten Monaten. Was das Gesetz für Jugendliche verlangt, was der Betrieb vorbereiten sollte und warum der Pate wichtiger ist als der Ausbilder.

Neuer Auszubildender am ersten Tag auf dem Betriebshof, ein Facharbeiter zeigt ihm das Werkzeuglager
Am ersten Tag entscheidet sich nicht die Prüfung, aber die Frage, ob der Azubi am Montag wiederkommt. Symbolbild
Kurz gesagt
  • Vor dem ersten Tag: Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG, eingetragener Vertrag mit Probezeit (ein bis vier Monate), Ausrüstung in der richtigen Größe, ein Pate aus der Kolonne.
  • Montag auf dem Hof mit Unterweisung, Dienstag bis Donnerstag Baustelle mit Patin, Freitag Gespräch und Ausbildungsnachweis.
  • Unter 18: acht Stunden, 40 Stunden, fünf Tage, nicht vor 6 und nach 20 Uhr, 25 bis 30 Tage Urlaub; Abbrüche entstehen in der Kolonne, nicht in der Berufsschule.

Der erste Tag beginnt meist so: Der Azubi steht um sieben auf dem Hof, kennt niemanden, bekommt Handschuhe und steigt in ein Fahrzeug zu einer Kolonne, die ihn nicht erwartet hat. Um zehn hat er Kies geschaufelt, um zwölf weiß er nicht, wo er essen soll, um vier fragt er sich, ob das der Beruf ist. Betriebe, die ihre Abbruchquote senken wollen, fangen hier an – nicht bei der Prüfungsvorbereitung.

Was vor dem ersten Tag geklärt sein muss

Erstuntersuchung. Jugendliche unter 18 dürfen nur beschäftigt werden, wenn eine ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegt, nicht älter als 14 Monate. Ohne Bescheinigung kein Arbeitsbeginn – die zuständige Stelle prüft das bei der Eintragung des Vertrags.

Vertrag und Eintragung. Der Ausbildungsvertrag ist vor Beginn bei der zuständigen Stelle – der Landwirtschaftskammer oder dem Regierungspräsidium – eingetragen, die Berufsschule ist informiert, die Probezeit steht drin: mindestens ein, höchstens vier Monate.

Ausrüstung. Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Regenkleidung, Handschuhe, Gehörschutz, Helm – in der richtigen Größe, am ersten Tag, ohne Eigenanteil. Ein Azubi in Turnschuhen ist ein Unfall und ein Signal.

Der Pate. Ein Facharbeiter oder Azubi im dritten Jahr, der für die ersten Wochen Ansprechpartner ist. Nicht der Ausbilder, nicht der Inhaber – jemand, der in derselben Kolonne arbeitet und dem man Fragen stellen kann, die man dem Chef nicht stellt.

Die erste Woche

Montag: Hof, nicht Baustelle. Rundgang, Werkzeuglager, Fahrzeuge, Werkstatt, Sozialräume. Die Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 – Schutzausrüstung, Verhalten auf der Baustelle, Erste Hilfe, wer ist Ersthelfer – gehört an den ersten Tag, vor der ersten Tätigkeit, und wird unterschrieben. Dann Mittagessen mit der Kolonne, nicht allein.

Dienstag bis Donnerstag: Baustelle mit Pate. Eine Baustelle, auf der etwas fertig wird – ein Weg, eine Pflanzung –, nicht die Rodung im Regen. Der Azubi arbeitet mit, sieht das Ergebnis und wird abends gefragt, wie es war.

Freitag: Gespräch. Zwanzig Minuten mit dem Ausbilder: Was hat gepasst, was war schwer, was kommt nächste Woche. Und der Ausbildungsnachweis: Der Azubi führt ihn von der ersten Woche an, der Ausbilder zeichnet ihn wöchentlich ab. Wer im dritten Jahr ein leeres Berichtsheft hat, wird nicht zur Prüfung zugelassen.

Die Regeln für unter 18-JährigeHöchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, an fünf Tagen. Keine Beschäftigung vor 6 Uhr und nach 20 Uhr. Pausen: 30 Minuten ab viereinhalb Stunden, 60 Minuten ab sechs Stunden. Urlaub: 30 Werktage für 15-Jährige, 27 für 16-Jährige, 25 für 17-Jährige. Berufsschultage mit mehr als fünf Unterrichtsstunden sind ganze Arbeitstage. Der Zehn-Stunden-Tag der Kolonne gilt nicht – der Azubi fährt früher, oder der Betrieb organisiert die Rückfahrt.

Die ersten Monate

Die Probezeit ist für beide Seiten da. Wer nach acht Wochen merkt, dass es nicht passt, sagt es – und zwar der Betrieb ebenso wie der Azubi. Ein Abbruch in der Probezeit ist für einen 16-Jährigen kein Makel, ein Abbruch im zweiten Jahr schon. Was in den ersten Monaten außerdem zählt: der Kontakt zu den Eltern. Ein Anruf nach vier Wochen – „läuft gut, er ist pünktlich, er fragt“ – ist für viele Eltern das erste Feedback aus einem Betrieb überhaupt, und es entscheidet mit darüber, wie zu Hause über den Beruf gesprochen wird.

Was Betriebe unterschätzen

Der häufigste Grund für Abbrüche im GaLaBau ist nicht die Arbeit, sondern die Kolonne: ein Vorarbeiter, der Azubis als Schaufelhalter sieht, ein Ton, der zu Hause nicht üblich ist, das Gefühl, nichts zu lernen. Betriebe, die ihre Azubis halten, haben das organisiert: eine Kolonne, in der ausgebildet wird, einen Vorarbeiter, der es will, und einen festen Wechsel zwischen Wegebau, Pflanzung, Pflege und Maschinen über die drei Jahre. Das steht im Ausbildungsplan – und der wird in der ersten Woche gemeinsam angeschaut, damit der Azubi weiß, dass der Kies nicht das Ende ist.

Quellen

  1. Berufsbildungsgesetz, § 20 Probezeit (mindestens ein, höchstens vier Monate), § 13 Pflichten der Auszubildenden (Ausbildungsnachweis), § 15 Freistellung für die Berufsschule – www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html
  2. Jugendarbeitsschutzgesetz, § 8 Dauer der Arbeitszeit, § 14 Nachtruhe, § 19 Urlaub, § 32 Erstuntersuchung – www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__32.html
  3. DGUV Vorschrift 1, § 4 Unterweisung (vor Aufnahme der Tätigkeit) – publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/

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