Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – und 2027 auf 14,60 Euro
Das Bundeskabinett hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission übernommen. Für GaLaBau-Betriebe ist der Tarif zwar höher, doch Helfer, Saisonkräfte und Minijobs sind betroffen – und die Kalkulation für 2026.
- 13,90 Euro ab 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab 2027 – zusammen plus 13,88 Prozent in zwei Jahren.
- Betroffen im GaLaBau: ungelernte Helfer und Saisonkräfte, Minijobs (Grenze 2026: 603 Euro) und Praktikanten außerhalb der Ausnahmen.
- Ein Helfer mit 173 Stunden bekommt ab Januar mindestens 2.405 statt 2.218 Euro brutto; der Abstand zum Ecklohn schrumpft.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Mindestlohnkommission hatte die zwei Stufen am 27. Juni 2025 empfohlen, das Bundeskabinett hat sie am 29. Oktober 2025 mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Die erste Stufe entspricht einem Plus von 8,42 Prozent, die zweite von weiteren 5,04 Prozent – zusammen 13,88 Prozent in zwei Jahren.
Wen es im GaLaBau trifft
Der Tarifvertrag für den Garten- und Landschaftsbau liegt mit einem Ecklohn von 20,24 Euro (seit 1. Juli 2025) deutlich über dem Mindestlohn. Betroffen sind deshalb vor allem drei Gruppen:
- Ungelernte Helfer und Saisonkräfte, die außerhalb des Tarifs oder in den unteren Lohngruppen beschäftigt werden. Für sie ist 13,90 Euro ab Januar die absolute Untergrenze – auch bei Aushilfen und Ferienjobs.
- Minijobs. Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 Stunden ÷ 3). Mit 13,90 Euro liegt sie ab 2026 bei 603 Euro im Monat; wer die Stundenzahl seiner Minijobber nicht anpasst, rutscht über die Grenze.
- Praktikanten und Aushilfen im Büro, sofern sie nicht unter eine Ausnahme fallen (Pflichtpraktika, Orientierungspraktika bis drei Monate).
Der Abstand schrumpft
Interessanter als die Untergrenze ist der Abstand nach oben. Wenn der Mindestlohn 2027 bei 14,60 Euro liegt und der Ecklohn bei 20,91 Euro, beträgt der Aufschlag für eine ausgebildete Fachkraft rund 43 Prozent. 2022, bei 12 Euro Mindestlohn und einem Ecklohn um 18 Euro, waren es rund 50 Prozent. Die Ausbildung verliert relativ an Wert – ein Argument, das Betriebe in Gesprächen mit Fachkräften kennen sollten, und ein Grund, übertarifliche Zulagen für Qualifikation und Verantwortung sichtbar zu machen.
Was jetzt zu tun ist
- Lohnkonten aller Beschäftigten unterhalb von 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 anpassen – rückwirkend ist keine Korrektur möglich, Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
- Minijob-Stunden prüfen: Bei 603 Euro Verdienstgrenze sind ab 2026 maximal 43 Stunden im Monat möglich.
- Stundensätze in Angeboten für 2026 neu kalkulieren, sofern Helfer in der Kalkulation mit weniger als 13,90 Euro angesetzt sind.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro, Pressemitteilung 2025 – www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/mindestlohn-ste...
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Mindestlohn (Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025; Kabinett 29. Oktober 2025; 13,90 Euro ab 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab 1. Januar 2027) – www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186
- Deutsche Handwerks Zeitung: Mindestlohn 2026 und 2027 – So viel muss gezahlt werden – www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mindestlohn-2026-2027-160819/
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