Darf der Chef Überstunden anordnen?
Nicht ohne Weiteres. Überstunden kann der Betrieb anordnen, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen; ohne solche Regelung nur in echten Notfällen. Die Grenze bleibt das Arbeitszeitgesetz: höchstens zehn Stunden am Tag, im Schnitt acht über sechs Monate. Ob Überstunden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden, steht ebenfalls im Vertrag oder Tarif.
Im Mai ist jede Stunde Licht eine Stunde Umsatz, und der Kunde will bis zum Wochenende fertig sein. Der Vorarbeiter sagt: „Heute bleiben wir bis sieben.“ Darf er das?
Grundlage im Vertrag
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit – aber nicht ihren Umfang. Die vereinbarte Wochenarbeitszeit ist die Grenze, über die der Betrieb nur hinausgehen darf, wenn eine Regelung es erlaubt: eine Klausel im Arbeitsvertrag, die Überstunden in bestimmtem Umfang zulässt, eine Regelung im Rahmentarifvertrag, der Arbeitszeitkonten und saisonale Verteilung vorsieht, oder eine Betriebsvereinbarung. Fehlt all das, sind Überstunden Verhandlungssache – der Mitarbeiter darf ablehnen.
Eine Ausnahme sind Notfälle: Ein Wassereinbruch, ein Baum auf der Straße, eine Gefahr für Personen oder Sachen. Dann darf der Betrieb anordnen, auch ohne Klausel. Ein enger Bauzeitenplan ist kein Notfall.
Die Grenze des Gesetzes
Auch mit Klausel gilt das Arbeitszeitgesetz: höchstens zehn Stunden werktäglich, im Durchschnitt acht Stunden über sechs Monate, Pausen und elf Stunden Ruhezeit. Zehn Stunden Baustelle plus Fahrzeit sind zu viel, unabhängig davon, was im Vertrag steht. Und alles über acht Stunden muss aufgezeichnet werden.
Bezahlen oder ausgleichen
Überstunden sind zu vergüten, wenn der Mitarbeiter sie nach den Umständen nur gegen Vergütung erwarten durfte – bei Facharbeitern im Tarif ist das der Regelfall, mit Zuschlägen nach Tarif. Alternativ ist Freizeitausgleich möglich, wenn er vereinbart ist. Pauschalklauseln nach dem Muster „alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind für Arbeitnehmer mit normalem Einkommen unwirksam; zulässig sind Klauseln mit klarer Obergrenze, etwa eine bestimmte Zahl von Stunden im Monat.
Quellen
- Arbeitszeitgesetz, § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer, § 14 Außergewöhnliche Fälle – www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 612 Vergütung (Vergütungserwartung bei Überstunden) – www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html
- GaLaBau Kompass: Was der GaLaBau zahlt – Lohngruppen und Zuschläge (Beitrag vom 11. Februar 2026) – ../../artikel/was-der-galabau-zahlt-lohngruppen-2025-2026/
Kommentare
Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten.
Muss ich die Fahrzeit zur Baustelle bezahlen?
Die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle und zurück ist Arbeitszeit, für Fahrer wie Mitfahrer, und grundsätzlich zu vergüten. Tarifverträge können die Vergütung pauschalieren oder anders regeln; tarifgebundene Betriebe wenden den Rahmentarifvertrag an. Der Weg von der Wohnung zum Betrieb ist keine Arbeitszeit.
Muss ich Regenpausen bezahlen?
Ja. Fällt die Arbeit wegen Regen, Frost oder Sturm aus, trägt der Betrieb das Betriebsrisiko und zahlt den Lohn weiter (§ 615 BGB). Die Ausnahme ist die Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März: Dort kann der Betrieb Saison-Kurzarbeitergeld beantragen, und die Bundesagentur ersetzt einen Teil des Ausfalls.
Zehn Stunden am Tag? Was das Arbeitszeitgesetz in der Saison erlaubt – und wo die Grenze liegt
Im Mai wird gearbeitet, solange es hell ist. Das Gesetz lässt mehr zu, als viele Betriebe denken – aber es verlangt Ausgleich, Pausen, Ruhezeiten und Aufzeichnungen. Die Regeln für Kolonnen, Fahrer und Jugendliche.