Zeiterfassung: Der Referentenentwurf will die elektronische Pflicht – Papierzettel hätten ausgedient
Seit dem BAG-Urteil von 2022 müssen Betriebe Arbeitszeiten erfassen. Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom Juni 2026 soll festlegen, wie: elektronisch, mit Ausnahme für Betriebe unter zehn Beschäftigten. Was das für Kolonnen auf der Baustelle bedeutet.
- Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom Juni 2026 sieht die elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit vor; Papierzettel reichen dann nicht mehr.
- Für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten ist eine Ausnahme vorgesehen; die Erfassung kann delegiert werden, der Arbeitgeber bleibt verantwortlich.
- Ein Entwurf ist kein Gesetz – aber die Erfassungspflicht gilt seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 schon heute.
Die Pflicht, die Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen, gilt bereits – seit das Bundesarbeitsgericht sie 2022 aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet hat. Offen war seither, wie: Papier, Excel, App? Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der im Juni 2026 bekannt geworden ist, soll das regeln. Kern: Die Erfassung muss elektronisch erfolgen.
Was der Entwurf vorsieht
Nach den bislang bekannten Eckpunkten sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfasst werden – objektiv, verlässlich und für die Beschäftigten zugänglich. Papier-Stundenzettel würden dann nicht mehr ausreichen. Für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten ist eine Ausnahme vorgesehen; sie dürften weiterhin auf Papier erfassen. Die Erfassung kann an die Beschäftigten delegiert werden, der Arbeitgeber bleibt verantwortlich.
Was das für den GaLaBau heißt
Die Branche arbeitet in Kolonnen, weit weg vom Büro, mit Fahrzeiten, Pausen auf der Baustelle und Überstunden bei gutem Wetter. Genau diese Situationen sind es, die eine Erfassung schwierig und – aus Sicht des Gesetzgebers – nötig machen. Drei praktische Fragen:
- Wer erfasst? In den meisten Betrieben der Vorarbeiter für die Kolonne, per App auf dem Smartphone oder Tablet. Das ist zulässig, wenn die Beschäftigten Einsicht haben und der Betrieb die Daten kontrolliert.
- Was ist Arbeitszeit? Fahrzeit von der Baustelle zur Baustelle ja, vom Wohnort zum Betrieb in der Regel nein, vom Betrieb zur Baustelle in der Regel ja. Diese Fragen sind unabhängig von der Erfassungsform zu klären – am besten schriftlich in einer Betriebsvereinbarung oder Arbeitsanweisung.
- Was passiert mit den Daten? Sie dienen der Lohnabrechnung, dem Nachweis gegenüber Behörden und – oft übersehen – der Nachkalkulation. Wer Stunden je Baustelle erfasst, weiß am Ende des Jahres, welche Aufträge Geld gebracht haben.
Was jetzt zu tun ist
Betriebe ab zehn Beschäftigten, die noch mit Papier arbeiten, sollten die Umstellung nicht vom Gesetz abhängig machen. Die Anbieter sind zahlreich, die Kosten überschaubar, und die Nebeneffekte – Baustellenzuordnung, Nachkalkulation, Lohnabrechnung ohne Nachtragen – rechnen sich unabhängig von der Pflicht. Wer im Sommer umstellt, hat bis zum Winter Routine.
Quellen
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung) – www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung/
- Crewmeister Magazin: Zeiterfassungspflicht 2026 – Referentenentwurf des BMAS (elektronische Erfassung, Ausnahme für Betriebe unter zehn Mitarbeitern) – crewmeister.com/de/magazin/zeiterfassungspflicht-2026-was-sie-wissen-muessen
- StempelZeit: Zeiterfassung Pflicht 2026 – Was Baubetriebe wissen müssen (Referentenentwurf bekannt geworden am 18. Juni 2026) – die-stempelzeit.de/ratgeber/zeiterfassung-pflicht-bau-2026
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