Dossier

Arbeitsrecht im Betriebsalltag

Arbeitszeit, Kündigung, Zeiterfassung, Bereitschaft, Haftung: die Regeln, die im Kolonnenalltag wirklich zählen – mit Paragraf und Quelle.

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PraxisfrageBetrieb & Personal

Darf ich Winterdienst am Sonntag anordnen?

Ja, wenn es dafür eine Grundlage im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt und die Regeln des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden: Winterdienst zur Verkehrssicherung gehört zu den zulässigen Sonn- und Feiertagsarbeiten. Der Mitarbeiter bekommt innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag, die elf Stunden Ruhezeit gelten auch nach dem Nachteinsatz, und Zuschläge regelt der Tarif oder der Vertrag.

PraxisfrageRecht & Tarif

Muss ich die Fahrzeit zur Baustelle bezahlen?

Die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle und zurück ist Arbeitszeit, für Fahrer wie Mitfahrer, und grundsätzlich zu vergüten. Tarifverträge können die Vergütung pauschalieren oder anders regeln; tarifgebundene Betriebe wenden den Rahmentarifvertrag an. Der Weg von der Wohnung zum Betrieb ist keine Arbeitszeit.

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PraxisfrageSicherheit & Gesundheit

Wer zahlt die Sicherheitsschuhe?

Der Betrieb. Sicherheitsschuhe, Helm, Gehörschutz, Schnittschutzhose und alle andere persönliche Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber stellen, und er darf die Kosten nicht auf den Mitarbeiter umlegen (§ 3 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz). Normale Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion ist keine PSA – hier entscheiden Tarif und Arbeitsvertrag.

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PraxisfrageRecht & Tarif

Muss ich Regenpausen bezahlen?

Ja. Fällt die Arbeit wegen Regen, Frost oder Sturm aus, trägt der Betrieb das Betriebsrisiko und zahlt den Lohn weiter (§ 615 BGB). Die Ausnahme ist die Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März: Dort kann der Betrieb Saison-Kurzarbeitergeld beantragen, und die Bundesagentur ersetzt einen Teil des Ausfalls.

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PraxisfrageRecht & Tarif

Darf der Chef Überstunden anordnen?

Nicht ohne Weiteres. Überstunden kann der Betrieb anordnen, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen; ohne solche Regelung nur in echten Notfällen. Die Grenze bleibt das Arbeitszeitgesetz: höchstens zehn Stunden am Tag, im Schnitt acht über sechs Monate. Ob Überstunden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden, steht ebenfalls im Vertrag oder Tarif.

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